AGB

Geschäftsbedingungen/Allgemeine Leistungs- und Lieferbedingungen

§ 1

Mit der Anmeldung zur Mittagsverpflegung über die Online-Selbstregistrierung bei GiroWeb werden die AGB Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehung des Auftraggebers (Eltern, Erziehungsberechtigte, volljährige Schüler) und der Mensa der Samtgemeinde Meinersen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Am Gajenberg 3, 38536 Meinersen (Auftragnehmer). Dieser Vertragsabschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung. Es besteht keine Verpflichtung zur Essensbestellung.

§ 2

Für die Anmeldung zur Schulverpflegung erhält der Auftraggeber über die Einrichtung (Schulen bzw. Kindertagesstätten) einen für die Einrichtung vorgegebenen Link mit der richtigen Internet-Adresse (unterschiedlich für jede Einrichtung). Auf der betreffenden Seite sind die erforderlichen Angaben durch den Auftraggeber zu erfassen.

Bei Vertragsabschluss erhält der Auftraggeber eine individuelle Kundennummer und die persönlichen Zugangsdaten. Der Auftragnehmer empfiehlt, dieses Zugangsdatenblatt auszudrucken und sorgfältig aufzubewahren. Es enthält Benutzerdaten, ein persönliches Kennwort, sowie die Bankinformationen für die Bezahlung des Auftraggebers.

§ 3

Die Anmeldung gilt ausschließlich an der im Vertrag aufgeführten Einrichtung. Ein eventueller Wechsel, sowohl ein Schul- und Kita-Wechsel, als auch Klassen- bzw. Gruppenwechsel, muss aus organisatorischen Gründen beim Auftragnehmer rechtzeitig angezeigt werden. Ein Verlassen der Einrichtung verpflichtet ebenfalls zur Mitteilung an den Auftragnehmer. Bei Nichtbeachtung der Mitteilungspflicht verbleiben evtl. bestehende Guthaben nach drei Jahren (ab letzter Buchung im GiroWeb) beim Auftragnehmer.

§4

Die Bezahlung des Essensgeldes muss im Voraus erfolgen, ohne gesonderte Rechnungslegung seitens des Auftragnehmers und per Überweisung des Auftraggebers auf ein treuhänderisch geführtes Konto des Auftragnehmers (unterschiedliche Konten für Schul- und Kita-/Krippen-Kinder). Die Überweisungsgutschrift dauert i. d. R. 2-3 Tage. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bei fehlendem Guthaben kann eine Bestellung, und somit auch die Lieferung des Essens, nicht erfolgen.

§5

Die Darstellung der Produkte im Bestellsystem stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar; Irrtümer vorbehalten.

Durch Anklicken des Buttons „Essen bestellen/kaufen“ gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb gelisteten Essen ab. Der Kaufvertrag kommt damit zustande. Änderungen im Menü-Plan sind vorbehalten und werden unter Berücksichtigung der Angaben des Auftraggebers umgesetzt.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Speiseplan ausgewogen und gesundheitsfördernd aufzustellen (in Anlehnung an DGE-Richtlinien). Die Menülinie erstreckt sich in der Regel über sechs Wochen und wird vom Auftragnehmer vorgegeben. Änderungen im Menü-Plan

sind vorbehalten und werden unter Berücksichtigung der Angaben des Auftraggebers umgesetzt.

Die Ausweisung/Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Allergenen wird kontinuierlich aktualisiert. Einzelne Absprachen, beispielsweise bei Allergien, mit dem Auftragnehmer sind möglich. Der Auftragnehmer behält sich in diesen Fällen eine Prüfung vor, ob die Essensversorgung möglich ist. Ebenfalls behält er sich die Anforderung eines ärztlichen Attestes vor.

Die Angabe von Allergenen erzeugt in der Menü-Anzeige lediglich einen Hinweis für den Auftraggeber, wenn das jeweilige Menü diese Allergene enthält. Es obliegt dem Auftraggeber in eigener Verantwortung, ob das Essen für ihn, bzw. sein Kind in Frage kommt.

§6

Die Bestell- und Stornozeiten sind dem Infoschreiben zur Selbstregistrierung auf der GiroWeb-Anmeldeseite zu entnehmen.

In den Kita-Ferien ist keine Mittagsverpflegung möglich.
Stornierungen für Projekt- oder Studientage sind durch den Auftraggeber zu kontrollieren.

§7

Mängel an Speisen, Getränken, Hardware oder Dienstleistungen, insbesondere solche, von der der Kunde annimmt, dass diese unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich, spätestens aber bis 12 Uhr des nächsten Werktages dem Auftragnehmer zu melden. Gegen Vorlage von beanstandeten Waren beschränkt sich die Haftung ausschließlich auf Ersatzlieferung oder Wandlung der beanstandeten Teil-Ware. Eventuelle Preisnachlässe können nur gewährt werden, wenn die beanstandeten Leistungen trotz sofortiger und rechtzeitiger Reklamation von dem Auftragnehmer nicht verbessert werden konnten. Verspätete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.

§8

Bei der Anlieferung ist der Auftragnehmer stets bemüht, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Aufgrund technischen, menschlichen oder materialbedingten Un-/Ausfällen kann es zu geringfügigen Zeitverschiebungen kommen, worüber der Auftragnehmer die Einrichtung nach Eintritt/Kenntnisnahme umgehend in Kenntnis setzt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf verspäteter Lieferung beruhen, können nicht gestellt werden.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers jeglicher Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Auftragnehmers liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Der Auftragnehmer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

§9

Die Preise für die jeweiligen Essen werden bei der Bestellung angezeigt.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Preise für Menüs/Produkte/Dienstleistungen anzugleichen.

§ 10

Sollten Einzelbestimmungen der allgemeinen Leistungs- und Liefer-/Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

§ 11

Für die Austeilung der Essen in den Grundschulen werden Chips verwendet. Diese werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt und durch die jeweiligen Ganztagskoordinatoren verwaltet (Ausnahme: Grundschule Hillerse).

Für die Austeilung der Essen in der Haupt- und Realschule sind Speicher-Chips erforderlich. Diese können gegen eine Gebühr von 5 € vom Auftragnehmer ausgeliehen werden. Die Organisation erfolgt in den Schulen durch die Klassenlehrer.

Für Kindergärten/Krippen werden keine Chips verwendet.

§ 12

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt bis zur Kündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer. Eine Angabe von Gründen ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Die Kündigung hat per Mail unter Angabe des Namens, der Einrichtung sowie der Kontonummer des Auftraggebers (IBAN; für eine evtl. Guthaben-erstattung) zu erfolgen, sofern die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Bei Nicht-Kündigung („vergessene Konten“) gehen evtl. bestehende Guthaben nach drei Jahren (ab letzter Buchung im GiroWeb) auf den Auftragnehmer über.

§13

Der Gerichtsstand ist Gifhorn.

Meinersen, im Juli 2023

*Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die Verwendung der weiblichen Form verzichtet. Die weibliche (und weitere Formen) sind jeweils unter der männlichen Form subsumiert, die hier das im Deutschen nicht vorhandene Genus Communis vertritt.